Service im Überblick

Links
Ehrungen, Urkunden
Lehrvertrag online
Handwerksrolle online
Forderungsausfälle
Bildungszentren
InfoStream/Newsletter
Preisindex
Bauleitplanung
Verbrauchertipps
Mittelstandspakt Bayern

Handwerkskammer in
Pfarrkirchen

Christangerstr. 12
84347 Pfarrkirchen
Tel. 08561 9709-0
Fax 08561 9709-50

E-Mail pfarrkirchen@hwkno.de

Was kostet ein Sachverständiger?

Für die Sachverständigkeit gibt es, bis auf wenige Fachbereiche und die Tätigkeit vor Gericht, keine Gebührenordnung.

Es wird angeraten, vor Beauftragung eines Privatgutachtens, den Sachverständigen um Bekanntgabe seiner üblichen Stundensätze zu bitten.

Wird der Sachverständige im Auftrag eines Gerichtes tätig, so richtet sich die Höhe seiner Entschädigung nach dem Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG). Zusätzlich werden dem Sachverständigen die notwendigen Auslagen, wie die Kosten für Hilfskräfte, Fotografien, Reisen und Übernachtung ersetzt.

Die Kosten des Sachverständigen sind Teil der Prozesskosten und von der unterliegenden Partei, je nach Prozessausgang, ganz oder anteilig zu tragen.