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Handwerkskammer in Christangerstr. 12 E-Mail pfarrkirchen@hwkno.de |
Neuer Rundfunkbeitrag ab dem Jahr 2013 Das Ratifizierungsverfahren für den 15. Rundfunkänderungsstaatsvertrag ist abgeschlossen. Das neue System der Rundfunkbeiträge zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks ab dem 1. Januar 2013 kann in Kraft treten und das heute gerätebezogene Gebührensystem ablösen. Die Pflicht der Unternehmen zur Entrichtung des neuen „Rundfunkbeitrages“ knüpft zukünftig grundsätzlich an die Anzahl der Beschäftigten pro Betriebsstätte an und besteht unabhängig vom Vorhandensein von Rundfunkempfangsgeräten. Kleinbetriebe bis acht Beschäftigte (pro Betriebsstätte) müssen einen drittel Beitrag entrichten; Betriebsstätten bis 19 Beschäftigte einen vollen Beitrag und Betriebsstätten mit 20 und mehr Beschäftigten zwei Beiträge. Für die größeren Betriebsstätten gibt es weitere sieben Staffelstufen, die unter § 5 des Rundfunkbeitragsstaatsvertrages zu entnehmen sind. Außerdem unterliegen die betrieblichen Kraftfahrzeuge der Beitragspflicht. Pro Betriebsstätte ist ein Fahrzeug beitragsfrei, für alle weiteren Fahrzeuge ist ein drittel Beitrag zu entrichten. Ein Rundfunkbeitrag beträgt ab 2013 17,98 Euro pro Monat. Text und Begründung des Staatsvertrages auf der Internetseite der Staatskanzlei Rheinland-Pfalz. Aus Sicht des Handwerks ist es bedauerlich, dass Landespolitik und Rundfunkanstalten nicht auf die Vorschläge zur Installierung eines einfachen Systems eines rein unternehmensbezogenen Beitragssystems mit einer mittelstandsgerechten Staffelung ohne Einbeziehung von Kraftfahrzeugen eingegangen sind. Im nun geplanten System werden Unternehmen mit Filialen, einem großen Fuhrpark oder einer hohen Teilzeitbeschäftigungsquote zum Teil überproportional belastet. Die komplexe Erfassung und Abgrenzung einzelner Betriebsstätten und die Zuordnung von Beschäftigten und Fahrzeugen werden aller Voraussicht nach eine Quelle für bürokratischen Aufwand und Auslegungsschwierigkeiten sein. Die GEZ hat bereits mit der Umstellung der bestehenden Nutzerkonten begonnen. Den Betrieben steht zur Abschätzung ihrer zukünftigen Belastung ein Rundfunkbeitragsrechner zur Verfügung. Unser Merkblatt gibt Ihnen nähere Informationen zum Rundfunkbeitrag. Downloads Der neue Rundfunkbeitrag |
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