Lehrvertrag
Der Lehrvertrag - Die Basis aller Ausbildungsverhältnisse
Nach dem Berufsbildungsgesetz müssen alle Ausbildungsbetriebe einen Lehrvertrag schließen, wenn sie einen Auszubildenden zur Berufsausbildung einstellen.
Die Lehrverträge sind, unterzeichnet von den Ausbildenden (Betrieb), den Auszubildenden (Lehrling) bzw. den gesetzlichen Vertretern, unverzüglich (sofort nach Vertragsabschluss) bei der Handwerkskammer einzureichen. Eine verspätete Einreichung kann mit Bußgeld bis zu 1.000 Euro geahndet werden.
Die eingehenden Lehrverträge werden von der Handwerkskammer geprüft und wenn keine rechtlichen Einwände bestehen, im Verzeichnis der Berufsausbildungsverhältnisse (Lehrlingsrolle), einer modernen Datenbank, registriert.
Diese Eintragung ist nach der Handwerksordnung zwingend notwendig, damit das Ausbildungsverhältnis organisatorisch und rechtlich reibungslos ablaufen kann und der Auszubildende demzufolge unter anderem auch zu den jeweiligen Zwischen- und Abschluss- und Gesellenprüfungen eingeladen und zugelassen werden kann.
Lehrvertrag ausfüllen
Den Lehrvertrag können Sie gleich hier online ausfüllen oder kostenfrei in Papierform (Durchschreibesätze) bei unserer Lehrlingsrolle anfordern.
Das aktuelle Formular zum Umschulungsvertrag (PDF, 193 kB) sowie die Checkliste (233 kB) können Sie hier downloaden.
Ihr Kontakt zur Lehrlingsrolle der Handwerkskammer Niederbayern-Oberpfalz:
| Sachbearbeiterin | zuständig für folgende Stadt/Landkreise |
| Karola Braml | PA |
| Doris Eggenberger | AS, CHA, NEW, SAD, TIR, WEN |
| Tanja Mayrhofer | DGF, LA, PAN, REG, SR |
| Ramona Urlbauer | DEG, FRG, KEH |
| Nora Thiele | AM, NM, R |
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