Arbeitsstättenverordnung
Wer neu bauen, seinen Betrieb erweitern oder als Existenzgründer Gewerberäume anmieten möchte, sollte neben baurechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bayerischen Bauordnung (BayBO), auch immer das Arbeitsstättenrecht beachten. Dies betrifft den Unternehmer immer dann, wenn er in seinem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt - unabhängig von Art und Dauer der Beschäftigung.
Ihre Fragen dazu können Sie direkt an unsere Berater Johann Manner, Bezirk Oberpfalz und Johann Eichenseer, Bezirk Niederbayern stellen.
Ansprechpartner

Johann Eichenseer
Überfachlich-Technischer-Berater, Bezirk Niederbayern
Tel. 09431 885-321
Fax 09431 885-302
johann.eichenseer@hwkno.deE-Mail
johann.eichenseer@hwkno.de

Johann Manner
Überfachlich-Technischer-Berater, Bezirk Oberpfalz
Tel. 09431 885-319
Fax 09431 885-302
johann.manner@hwkno.deE-Mail
johann.manner@hwkno.de
Seite empfehlen
- Ausbildung
- Ausbildungsberatung
- Nachwuchswerbung/ Ausbildungsmarketing
- Wege in die Ausbildung
- Lehrvertrag
- Ausbildungsberufe A-Z
- ÜLU
- Prüfungen
- Förderung der Ausbildung
- Berufswettbewerbe
- Karriere im Handwerk
- Infos A-Z
- Ausländische Abschlüsse
- Ansprechpartner
- Beratung
- Existenzgründung
- Betriebsführung
- Einheitlicher Ansprechpartner
- Recht
- Demografie & Fachkräfte
- Fachkräftebörse
- Technik, Technologie & Innovation
- Umwelt & Energie
- International
- Ausbildung
- Management
- Vergünstigungen, spezielle Dienstleistungen
- Messe
- Handwerkskunden
- Handwerkersuche
- Handwerkerradar
- Sachverständige
- Meisterqualität
- Beratungsstellen für Verbraucher
- Kundenbeschwerden
- Kosten einer Handwerkerstunde
- Schwarzarbeit
- Imagekampagne
- Preisindex
- Handwerk regional
- Organisationen des Handwerks
- Konjunkturberichte
- Aktuelle Bauleitplanung
- Ehrungen, Urkunden
- Wettbewerbe