• Video ansehen

Arbeitsstättenverordnung

Wer neu bauen, seinen Betrieb erweitern oder als Existenzgründer Gewerberäume anmieten möchte, sollte neben baurechtlichen Vorschriften, insbesondere der Bayerischen Bauordnung (BayBO), auch immer das Arbeitsstättenrecht beachten. Dies betrifft den Unternehmer immer dann, wenn er in seinem Betrieb Mitarbeiter beschäftigt - unabhängig von Art und Dauer der Beschäftigung.

Ihre Fragen dazu können Sie direkt an unsere Berater Johann Manner, Bezirk Oberpfalz und Johann Eichenseer, Bezirk Niederbayern stellen.

Ansprechpartner

 
Ansprechpartner

Johann Eichenseer
Überfachlich-Technischer-Berater, Bezirk Niederbayern

Tel. 09431 885-321
Fax 09431 885-302
johann.eichenseer@hwkno.deE-Mail
johann.eichenseer@hwkno.de

 
Ansprechpartner

Johann Manner
Überfachlich-Technischer-Berater, Bezirk Oberpfalz

Tel. 09431 885-319
Fax 09431 885-302
johann.manner@hwkno.deE-Mail
johann.manner@hwkno.de

Seite empfehlen

Um diese Seite jemandem weiter zu empfehlen, füllen Sie bitte dieses Formular aus:

 
 

* Pflichtfeld